Rechtsprechung
VG München, 16.07.2009 - M 23 K 09.1933 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fahrtenbuch; Mitwirkung; Ermittlungsaufwand bei Firmenfahrzeug; Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage; Frontfoto vorhanden; GmbH ist Fahrzeughalterin; Geschäftsführung der GmbH macht zum vorgelegten Beweisfoto keine Fahrerangabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61
Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein …
Auszug aus VG München, 16.07.2009 - M 23 K 09.1933
Mit ihr soll in Ergänzung der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht der §§ 18, 23 StVZO dafür Sorge getragen werden, dass anders als in dem Fall, der Anlass zur Auferlegung eines Fahrtenbuchs gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2. 1964, BVerwGE 18, 107 = NJW 1964, 1384; Beschl. v. 12.2. 1980, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 7).Durch die Fahrtenbuchauflage soll der Fahrzeughalter zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes angehalten werden (BVerwGE 18, 107).
- BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß
Auszug aus VG München, 16.07.2009 - M 23 K 09.1933
Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung rechtfertigt bereits die erstmalige Begehung eines nach dem sog. Punktsystems gemäß § 40 FeV wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer von sechs Monaten, ohne dass es darauf ankommt, ob im Einzelfall Umstände vorliegen, welche die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes erhöhen (BVerwG, Urt. v. 17.5. 1995, BVerwGE 98, 227;… VGH Mannheim, Urt. v. 16.4. 1999, NZV 1999, 396 = VBlBW 1999, 463 für eine erstmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h). - BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95
Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer …
Auszug aus VG München, 16.07.2009 - M 23 K 09.1933
Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO (BVerwG, Beschl. v. 22.6. 1995 - 11 B 7.95 -, BayVBl 1996, 156 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 -, BayVBl 1982, 81; BayVGH, Beschl. v. 10.4. 2006 - 11 CS 05.1980 -).
- BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81
Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage
Auszug aus VG München, 16.07.2009 - M 23 K 09.1933
Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO (BVerwG, Beschl. v. 22.6. 1995 - 11 B 7.95 -, BayVBl 1996, 156 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 -, BayVBl 1982, 81; BayVGH, Beschl. v. 10.4. 2006 - 11 CS 05.1980 -). - BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines …
Auszug aus VG München, 16.07.2009 - M 23 K 09.1933
Dabei darf die Behörde ihre Ermittlungstätigkeit an den Erklärungen des Fahrzeughalters, bzw. bei juristischen Personen des für sie handelnden Organs, ausrichten und regelmäßig auf zeitraubende, kaum Erfolg versprechende weitere Aufklärungsmaßnahmen verzichten, wenn der Fahrzeughalter erkennbar nicht gewillt ist, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitzuwirken (ständige Rechtsprechung, BVerwG, Beschl. v. 1.3. 1994, VRS 88, 158 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93
Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch; …
Auszug aus VG München, 16.07.2009 - M 23 K 09.1933
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster (Urt. v. 31.3. 1995, NJW 1995, 3335) ist von einer Nichtgeltung der Zweiwochenfrist dann auszugehen, wenn ein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts Halter(in) des Fahrzeugs ist, mit dem der Verkehrsverstoß im geschäftlichen Zusammenhang begangen worden ist. - VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99
Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug
Auszug aus VG München, 16.07.2009 - M 23 K 09.1933
Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung rechtfertigt bereits die erstmalige Begehung eines nach dem sog. Punktsystems gemäß § 40 FeV wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer von sechs Monaten, ohne dass es darauf ankommt, ob im Einzelfall Umstände vorliegen, welche die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes erhöhen (…BVerwG, Urt. v. 17.5. 1995, BVerwGE 98, 227; VGH Mannheim, Urt. v. 16.4. 1999, NZV 1999, 396 = VBlBW 1999, 463 für eine erstmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h). - VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91
Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage wegen Überschreitung der …
Auszug aus VG München, 16.07.2009 - M 23 K 09.1933
Die in § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO geforderte Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers liegt vor, wenn die Polizei nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie angemessene und zumutbare Maßnahmen ergriffen hat (BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987, Buchholz 442.16, § 31a StVZO Nr. 18; VGH Mannheim, Urt. v. 18.6. 1991, NJW 1992, 132 = DAR 1991, 433). - VGH Bayern, 10.04.2006 - 11 CS 05.1980
Fahrtenbuchauflage nach einmaligem erheblichen Verkehrsverstoss
Auszug aus VG München, 16.07.2009 - M 23 K 09.1933
Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO (BVerwG, Beschl. v. 22.6. 1995 - 11 B 7.95 -, BayVBl 1996, 156 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 -, BayVBl 1982, 81; BayVGH, Beschl. v. 10.4. 2006 - 11 CS 05.1980 -). - VG München, 16.07.2009 - M 23 S 09.1936
Fahrtenbuch; Sofortvollzug
Auszug aus VG München, 16.07.2009 - M 23 K 09.1933
In der Klageerwiderung vom 6. Mai 2009 wurde zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Antragserwiderung im anhängigen Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (Az. M 23 S 09.1936) verwiesen.
- VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15
Anforderungen an Geschwindigkeitsmessungen bei Auferlegung eines Fahrtenbuchs; …
Es kann deshalb unterstellt werden, dass ein Wirtschaftsbetrieb grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Erinnerung einzelner Personen in der Lage ist, Auslieferungsvorgänge, Geschäftsfahrten usw. nach seinen Kontenbüchern in Verbindung mit Belegmappen, Einsatzplänen oder Ähnlichem zu rekonstruieren und den jeweiligen Fahrzeugführer im Einzelfall festzustellen (OVG NRW…, Urteil vom 31. März 1995 - 25 A 2798/93 -, Rn. 14 ff, juris; VG München, Urteil vom 16. Juli 2009 - M 23 K 09.1933 -, Rn. 19, juris).Dabei können sich Art und Umfang der Tätigkeit der Behörde, den Fahrzeugführer zu ermitteln, an der Erklärung des betreffenden Fahrzeughalters, bzw. bei juristischen Personen des für sie handelnden Organs, ausrichten (BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 7 B 90/89 -, juris; VG München, Urteil vom 16. Juli 2009 - M 23 K 09.1933 -, juris; VG München, Gerichtsbescheid vom 3. Februar 2011 - M 23 K 10.5639 -, juris).